top of page
Arbeitnehmer Erfinderrecht Beetz & Partner

Arbeitnehmer-Erfinderrecht – Rechte und Vergütung bei Diensterfindungen

Erfindungen im Arbeitsverhältnis werfen besondere rechtliche Fragen auf. Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht regelt, wem eine Erfindung zusteht – und wie Erfinder fair vergütet werden.

Warum das Arbeitnehmer-Erfinderrecht wichtig ist

Innovation entsteht häufig im Unternehmen – durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn eine technische Erfindung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entsteht, greifen besondere gesetzliche Regelungen.

 

Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht schafft einen Ausgleich zwischen:

  • den Interessen des Arbeitgebers

  • den Rechten des Erfinders

 

Beetz & Partner berät sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer zu allen Fragen rund um Diensterfindungen, Inanspruchnahme und Vergütung.

Arbeitnehmer Erfinderrecht Beetz & Partner

Was ist eine Diensterfindung?

Eine Diensterfindung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer:

  • im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben oder

  • unter Nutzung betrieblicher Erfahrungen

eine technische Erfindung macht.

Zentrale Folge

Die Erfindung muss dem Arbeitgeber gemeldet werden.

Der Arbeitgeber kann die Erfindung in Anspruch nehmen – der Arbeitnehmer bleibt jedoch offizieller Erfinder.

Wem gehört die Erfindung?

Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht unterscheidet klar:

Bleibt Erfinder der technischen Lösung

Hat Anspruch auf angemessene Vergütung

Arbeitnehmer

Square_Light_Grey.png

Kann die Erfindung in Anspruch nehmen

Erhält die wirtschaftlichen Verwertungsrechte

Ist für Anmeldung und Schutz zuständig

Arbeitgeber

Ziel des Gesetzes ist ein fairer Interessenausgleich.

Wie funktioniert die Vergütung von Diensterfindungen?

Die Erfindervergütung ist gesetzlich geregelt und hängt von mehreren Faktoren ab.

Maßgebliche Kriterien sind u. a.

  • wirtschaftlicher Wert der Erfindung

  • Anteil der Erfindung am Produkt

  • Stellung des Erfinders im Unternehmen Branchenüblichkeit

 

Die Berechnung ist komplex – eine fachkundige Begleitung hilft, Fehlbewertungen und Konflikte zu vermeiden.

Was passiert bei Streit über die Vergütung?

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, kann die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angerufen werden.

Vorteile der Schiedsstelle

  • schneller als ein Gerichtsverfahren

  • kostengünstiger

  • spezialisiert auf Erfindervergütungen

 

Beetz & Partner vertritt Sie sowohl vor der Schiedsstelle als auch vor Gericht.

Wann ist Beratung im Arbeitnehmer-Erfinderrecht sinnvoll?

Eine rechtzeitige Beratung ist besonders wichtig:

  • bei Meldung einer Diensterfindung

  • bei Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber

  • bei der Berechnung der Vergütung

  • bei bestehenden oder drohenden Konflikten

Unsere Leistungen im Arbeitnehmer-Erfinderrecht

  • Beratung zu Diensterfindungen

  • Prüfung von Erfindungsmeldungen

  • Berechnung von Erfindervergütungen

  • Vertretung vor der DPMA-Schiedsstelle

  • gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

  • Verzahnung mit Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Häufige Fragen zum Arbeitnehmer-Erfinderschutz

Arbeitnehmer Erfinderrecht Beetz & Partner

Jetzt beraten lassen zum Arbeitnehmer-Erfinderschutz

Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und haben Fragen zu einer Diensterfindung oder Vergütung? Wir beraten Sie sachlich, erfahren und lösungsorientiert.

Jetzt beraten lassen

Für Anfragen oder Beratungswünsche füllen Sie bitte das Formular aus. Unser Team wird Ihre Nachricht umgehend beantworten.

Beetz & Parter mbB

Prinzregentenstraße 54

80538 München

Mail: info (at) beetz.com

  • LinkedIn

© 2025 by Beetz & Partner

bottom of page