Warum das Arbeitnehmer-Erfinderrecht wichtig ist
Innovation entsteht häufig im Unternehmen – durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn eine technische Erfindung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entsteht, greifen besondere gesetzliche Regelungen.
Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht schafft einen Ausgleich zwischen:
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den Interessen des Arbeitgebers
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den Rechten des Erfinders
Beetz & Partner berät sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer zu allen Fragen rund um Diensterfindungen, Inanspruchnahme und Vergütung.

Was ist eine Diensterfindung?
Eine Diensterfindung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer:
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im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben oder
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unter Nutzung betrieblicher Erfahrungen
eine technische Erfindung macht.
Zentrale Folge
Die Erfindung muss dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Der Arbeitgeber kann die Erfindung in Anspruch nehmen – der Arbeitnehmer bleibt jedoch offizieller Erfinder.
Wem gehört die Erfindung?
Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht unterscheidet klar:

Bleibt Erfinder der technischen Lösung
Hat Anspruch auf angemessene Vergütung
Arbeitnehmer

Kann die Erfindung in Anspruch nehmen
Erhält die wirtschaftlichen Verwertungsrechte
Ist für Anmeldung und Schutz zuständig
Arbeitgeber
Ziel des Gesetzes ist ein fairer Interessenausgleich.
Wie funktioniert die Vergütung von Diensterfindungen?
Die Erfindervergütung ist gesetzlich geregelt und hängt von mehreren Faktoren ab.
Maßgebliche Kriterien sind u. a.
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wirtschaftlicher Wert der Erfindung
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Anteil der Erfindung am Produkt
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Stellung des Erfinders im Unternehmen Branchenüblichkeit
Die Berechnung ist komplex – eine fachkundige Begleitung hilft, Fehlbewertungen und Konflikte zu vermeiden.
Was passiert bei Streit über die Vergütung?
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, kann die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angerufen werden.
Vorteile der Schiedsstelle
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schneller als ein Gerichtsverfahren
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kostengünstiger
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spezialisiert auf Erfindervergütungen
Beetz & Partner vertritt Sie sowohl vor der Schiedsstelle als auch vor Gericht.
Wann ist Beratung im Arbeitnehmer-Erfinderrecht sinnvoll?
Eine rechtzeitige Beratung ist besonders wichtig:
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bei Meldung einer Diensterfindung
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bei Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber
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bei der Berechnung der Vergütung
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bei bestehenden oder drohenden Konflikten


