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Designrecht Beetz & Partner

Designrecht 
Das Erscheinungsbild Ihrer Produkte schützen

Design ist ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor.

Das Designrecht schützt die optische Gestaltung Ihrer Produkte vor Nachahmung – national, europaweit und international.

Warum Designschutz wichtig ist

Das Design eines Produkts entscheidet häufig über Kauf oder Ablehnung. Form, Linien, Farben oder Oberflächen prägen den Wiedererkennungswert und die Wahrnehmung Ihrer Marke.

 

Das Designrecht sorgt dafür, dass diese gestalterische Leistung rechtlich geschützt ist – und nicht von Wettbewerbern übernommen werden kann.

 

Beetz & Partner berät Sie umfassend bei der Anmeldung, Durchsetzung und strategischen Nutzung von Designs.

 Was ist ein Design?

Ein Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts.

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Form und Konturen

Linien und Farben

Oberflächenstruktur

Visuelle Gesamtwirkung

 

Wichtig: Geschützt wird nicht die technische Funktion, sondern ausschließlich die Optik.

Was wird durch ein Design geschützt?

Design, Patent oder Marke – wo liegt der Unterschied?

Viele verwechseln die Schutzrechte.
Die Abgrenzung ist einfach:

Das Design schützt

  • das Design eines Produkts

  • die visuelle Gestaltung

  • das äußere Erscheinungsbild

Das Patent schützt

  • technische Erfindungen

  • Funktionsweisen und Verfahren

Die Marke schützt

  • Namen

  • Logos

  • Kennzeichen

In der Praxis ist oft eine Kombination mehrerer Schutzrechte sinnvoll.

Image by Pete Alexopoulos

Wieso ein Design anmelden?

Ohne Eintragung besteht kein verlässlicher Schutz gegen Nachahmung.

Gerade bei sichtbaren Produkten ist das Risiko besonders hoch.

Ihre Vorteile durch Designschutz

• Schutz vor Produktkopien

• rechtliche Durchsetzbarkeit

• Stärkung der Marktposition

• Sicherung des Designwerts

 

Wichtig: Der Schutz entsteht erst durch Anmeldung, nicht allein durch Gestaltung oder Nutzung.

Welche Voraussetzungen gelten für den Designschutz?

Ein Design ist schutzfähig, wenn es:

  • neu ist

  • Eigenart besitzt

  • gewerblich verwendbar ist

Bereits veröffentlichte Designs können den Schutz gefährden, daher ist der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend.

Wie läuft die Anmeldung eines Designs ab?

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder auf europäischer Ebene.

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Ablauf der Designanmeldung

01

Prüfung der Schutzfähigkeit

02

Auswahl der Darstellungen (Grafiken/Fotos)

03

Einreichung beim zuständigen Amt

04

Eintragung ins Designregister

Anders als beim Patent erfolgt keine inhaltliche Prüfung – eine saubere Vorbereitung ist daher besonders wichtig.

Wie lange gilt ein Design?

  • Schutzdauer: 5 Jahre

  • Verlängerbar auf bis zu 25 Jahre

  • Verlängerung in 5-Jahres-Schritten

 

Damit eignet sich der Designschutz hervorragend für langfristige Produktlinien.

Wann ist Designschutz besonders sinnvoll?

Ein Design ist besonders relevant bei:

  • Konsumgütern

  • Verpackungen

  • Produktgehäusen

  • Möbeln

  • Medizintechnik-Designs

  • industriellen Formgestaltungen

Unsere Leistungen im Designrecht

  • Beratung zum Designschutz

  • Prüfung der Schutzfähigkeit

  • Vorbereitung & Anmeldung von Designs

  • nationale & internationale Designanmeldungen

  • Durchsetzung & Verteidigung Ihrer Rechte

  • strategische Kombination mit Patent- & Markenrecht

Wir prüfen gemeinsam, ob und wie Designschutz in Ihre Schutzstrategie passt.

Häufige Fragen zum Designrecht

Designschutz mit Beetz & Partner

Jetzt Designschutz prüfen lassen

Sie möchten wissen, ob Ihr Design schutzfähig ist oder wie Sie Nachahmungen verhindern können? Wir beraten Sie individuell und strategisch.

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Für Anfragen oder Beratungswünsche füllen Sie bitte das Formular aus. Unser Team wird Ihre Nachricht umgehend beantworten.

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