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Sortenschutz – Pflanzensorten rechtlich schützen und verwerten

Neue Pflanzensorten sind das Ergebnis jahrelanger Züchtungsarbeit. Der Sortenschutz schützt diese Leistung und sichert exklusive Verwertungsrechte für Züchter und Unternehmen.

Worum geht es beim Sortenschutz?

Der Sortenschutz ist ein spezielles gewerbliches Schutzrecht für neue Pflanzensorten. Er ermöglicht es Züchtern, ihre Züchtungen rechtlich abzusichern und wirtschaftlich zu nutzen.

 

Beetz & Partner berät Züchter, Unternehmen und Forschungseinrichtungen umfassend im Sortenschutzrecht – von der Anmeldung bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Was ist Sortenschutz?

Der Sortenschutz schützt neue Pflanzensorten, wenn sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Er wird auf Grundlage des Sortenschutzgesetzes gewährt und beim zuständigen Amt eingetragen.

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Neue Pflanzensorten

Saatgut und Vermehrungsmaterial

Genetisch stabile Züchtungen

 

Wichtig: Geschützt wird nicht die Züchtungsmethode, sondern die konkrete Sorte.

Was wird durch Sortenschutz geschützt?

Welche Voraussetzungen gelten für den Sortenschutz?

Damit eine Pflanzensorte geschützt werden kann, muss sie folgende Kriterien erfüllen:

Gesetzliche Voraussetzungen

  • Unterscheidbarkeit von bekannten Sorten

  • Homogenität (gleichmäßige Ausprägung)

  • Beständigkeit über mehrere Generationen

  • Neuheit

  • eindeutige Sortenbezeichnung

 

Diese Kriterien werden vor der Eintragung geprüft.

Wieso Sortenschutz anmelden?

Die Entwicklung neuer Sorten ist zeit- und kostenintensiv. Ohne Sortenschutz besteht die Gefahr, dass Dritte die Sorte ohne Zustimmung nutzen oder vermarkten.

Ihre Vorteile durch Sortenschutz

  • exklusive Verwertungsrechte

  • rechtliche Absicherung Ihrer Züchtungsleistung

  • wirtschaftliche Kontrolle über Saatgut & Vermehrungsmaterial

  • Grundlage für Lizenzmodelle

Welche Rechte gewährt der Sortenschutz?

Der Sortenschutz steht ausschließlich dem Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte zu.

Rechte des Sortenschutzinhabers

  • Erzeugung von Vermehrungsmaterial

  • Verkauf und Vermarktung

  • Aufbereitung und Lagerung

  • Ein- und Ausfuhr

 

Dritte dürfen diese Handlungen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vornehmen.

Wie läuft die Anmeldung zum Sortenschutz ab?

Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Sortenamt.

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Ablauf der Anmeldung

01

Prüfung der Schutzfähigkeit

02

Einreichung der Anmeldung

03

Durchführung der amtlichen Prüfungen

04

Eintragung der Sorte

05

Erteilung des Sortenschutzes

Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und unterstützen bei der Kommunikation mit den Behörden.

Wie lange gilt der Sortenschutz?

• Schutzdauer: bis zu 25 Jahre

• bei bestimmten Pflanzenarten (z. B. Reben, Bäume): bis zu 30 Jahre

 

Die Schutzdauer ist gesetzlich festgelegt und nicht unbegrenzt verlängerbar.

Für wen ist Sortenschutz besonders relevant?

Sortenschutz ist insbesondere wichtig für:

• Pflanzenzüchter

• Saatgutunternehmen

• Agrar- und Biotechnologieunternehmen

• Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

 

Wir prüfen gemeinsam, ob Sortenschutz für Ihre Züchtung sinnvoll ist und welche Strategie passt.

Unsere Leistungen im Sortenschutzrecht

• Beratung zum Sortenschutz

• Prüfung der Schutzfähigkeit

• Anmeldung & Begleitung des Prüfverfahrens

• Durchsetzung und Verteidigung von Sortenschutzrechten

• strategische Kombination mit Patent- & Markenrecht

Häufige Fragen zum Sortenschutz

Nahaufnahme einer Aloe-Pflanze

Jetzt zum Sortenschutz beraten lassen

Sie haben eine neue Pflanzensorte entwickelt und möchten diese schützen? Wir beraten Sie kompetent und entwickeln eine passende Schutzstrategie.

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Für Anfragen oder Beratungswünsche füllen Sie bitte das Formular aus. Unser Team wird Ihre Nachricht umgehend beantworten.

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