Was kostet eine Markenanmeldung? Kosten, Fehler und was Unternehmen wissen müssen
- Antje Heuer

- 12. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 7 Tagen

Viele Unternehmer fragen sich, ob eine Markenanmeldung wirklich notwendig ist. Die Antwort kommt meistens dann, wenn es zu spät ist: nach der ersten Abmahnung, nach dem Produktlaunch mit fremdem Markennamen oder nach Jahren des Aufbaus, die sich nicht schützen lassen. Dieser Artikel zeigt, was eine Markenanmeldung in Deutschland tatsächlich kostet, wo die größten Fehlerquellen liegen und warum der günstigste Weg oft der teuerste ist.
Was eine Markenanmeldung kostet
Die Frage nach den Kosten lässt sich nicht pauschal beantworten. Das klingt nach einer Ausweiche, ist aber keine. Die Kosten hängen von zwei Faktoren ab: dem Schutzraum und dem Aufwand für die Recherche. Wer nur in Deutschland schützen möchte, zahlt weniger als jemand, der gleichzeitig Österreich und die Schweiz absichern will.
Bei Beetz und Partner arbeiten wir mit Festpreisen, damit Unternehmen vor der Entscheidung wissen, was auf sie zukommt. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.
Schutzraum | Preise ab | Enthalten |
Deutschland (DPMA) | 1.100 € | Markendefinition, 3 Nizza-Klassen, Schutzraum D, Markenrecherche, Abmahnsicherheit, Einreichung beim Amt |
DACH | 2.890 € | Markendefinition, 3 Nizza-Klassen, Schutzraum Deutschland/Österreich/Schweiz, Markenrecherche, Abmahnsicherheit, Einreichung beim Amt |
EU & Schweiz (EUIPO) | 4.040 € | Markendefinition, 3 Nizza-Klassen, Schutzraum EU & CH, Markenrecherche, Abmahnsicherheit, Einreichung beim Amt |
Alle Preise verstehen sich inklusive Amtsgebühren und anwaltlicher Begleitung vom ersten Gespräch bis zur Eintragung. Die Markenrecherche ist immer enthalten, denn sie ist kein optionaler Zusatz.
Warum die Markenrecherche kein optionaler Zusatz ist
Viele Anbieter werben mit niedrigen Einstiegspreisen für die reine Anmeldung beim DPMA. Die Amtsgebühr für drei Nizza-Klassen beträgt aktuell 290 Euro. Das klingt günstig. Was diese Angebote verschweigen: Eine Anmeldung ohne vorherige Recherche auf identische oder ähnliche Marken ist ein erhebliches Risiko.
Wer eine Marke anmeldet, die einer bereits eingetragenen zu ähnlich ist, riskiert einen Widerspruch des Markeninhabers. Das Ergebnis ist im besten Fall eine Ablehnung mit Kostenfolge. Im schlechteren Fall kommt eine Abmahnung, die schnell im vierstelligen Bereich liegt. Dazu kommen Kosten für eine neue Markenrecherche, eine neue Anmeldung und im schlimmsten Fall für ein Rebranding des gesamten Produkts.
Eine gründliche Recherche kostet Zeit und Fachkenntnis. Sie prüft nicht nur identische Marken, sondern auch ähnlich klingende Begriffe, visuelle Ähnlichkeiten bei Bildmarken und bestehende Unternehmenskennzeichen. Das lässt sich nicht automatisieren.
Die häufigsten Fehler bei der Markenanmeldung
Aus der Beratungspraxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler.
Falsche Nizza-Klassen gewählt: Wer zu eng klassifiziert, schützt nur einen Teil der eigenen Leistungen. Wer zu breit klassifiziert, zahlt für Schutz, den er nicht braucht, und riskiert Widersprüche von Marken in angrenzenden Branchen.
Keine Rechercheauf Ähnlichkeit: Die Eintragung beim Handelsregister schützt keinen Markennamen. Ohne DPMA-Recherche weiß niemand, ob der Name bereits belegt ist.
Marke nur in Deutschland eingetragen, obwohl der Markt größer ist: Wer seinen Umsatz zu einem wesentlichen Teil in Österreich oder der Schweiz macht, sollte den Schutzraum von Anfang an richtig wählen. Eine nachträgliche Erweiterung ist teurer als die initiale DACH-Anmeldung.
Zu lange gewartet: Das Markenrecht gilt in Deutschland nach dem Prioritätsprinzip. Wer zuerst anmeldet, hat Vorrang. Ein Mitbewerber kann denselben Namen beim DPMA einreichen, während man selbst noch überlegt.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Nach der Einreichung beim DPMA dauert es in der Regel drei bis vier Monate bis zur Eintragung, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Die Marke gilt dabei bereits ab dem Anmeldetag als prioritätsbegründend. Der Schutz – sofern er gewährt wird – beginnt also nicht erst mit der Eintragungsurkunde, sondern mit dem Tag der Anmeldung.
Bei einer Unionsmarke über das EUIPO rechnet man mit etwa vier bis fünf Monaten, bei einer DACH-Anmeldung über mehrere nationale Ämter oft länger.
Was nach der Anmeldung passiert
Eine eingetragene Marke schützt sich nicht von selbst. Dritte können nach der Eintragung binnen drei Monaten Widerspruch einlegen. Außerdem kann die Marke nach fünf Jahren ohne Benutzung auf Antrag gelöscht werden. Wer seine Marke nicht aktiv überwacht, riskiert, dass ähnliche Zeichen eingetragen werden, ohne dass man davon erfährt.
Professionelle Markenüberwachung prüft regelmäßig neue Eintragungen im In- und Ausland und informiert frühzeitig, wenn Handlungsbedarf besteht. Diese Leistung ist separat buchbar und lässt sich gut als jährliches Paket planen.
Ihre Marke schützen lassen
Sie haben eine Marke, einen Produktnamen oder ein Logo, das Sie schützen möchten? Wir prüfen kostenfrei, welcher Schutzraum für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und was die Anmeldung konkret kosten würde.
Häufige Fragen zur Markenanmeldung
Kann ich eine Marke selbst beim DPMA anmelden?
Ja, das ist möglich. Die Amtsgebühr für drei Nizza-Klassen beträgt aktuell 290 Euro. Wer ohne Recherche und ohne anwaltliche Prüfung anmeldet, trägt das Risiko selbst. Ein späterer Widerspruch oder eine Abmahnung übersteigt die gesparten Kosten in der Regel deutlich.
Was ist eine Nizza-Klasse?
Das Nizza-Abkommen teilt alle Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein. Die Marke schützt nur in den Klassen, die bei der Anmeldung angegeben werden. Wer seine Klassen falsch oder zu eng wählt, hat eine Marke, die im entscheidenden Moment nicht greift.
Gilt eine deutsche Marke auch im Ausland?
Nein. Eine beim DPMA eingetragene Marke schützt ausschließlich in Deutschland. Für den Schutz in Österreich und der Schweiz braucht es separate nationale Anmeldungen oder eine DACH-Anmeldung. Für den EU-Raum ist eine Unionsmarke über das EUIPO der effizientere Weg.
Wie lange gilt eine eingetragene Marke?
Eine Marke gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Sie kann unbegrenzt oft verlängert werden, jeweils gegen Zahlung der Verlängerungsgebühr an das zuständige Amt.
Last but not least: die Marke muss benutzt werde und das klingt oft einfacher als es ist. Mehr erfahren Sie im direkten Gespräch mit uns.

