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Patent oder Gebrauchsmuster? Was zu Ihrer Erfindung passt und was es wirklich kostet

  • Autorenbild: Antje Heuer
    Antje Heuer
  • 12. Juni
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Juni


Patent oder Gebrauchsmuster

Viele Unternehmen wissen, dass sie eine technische Erfindung schützen wollen. Was sie nicht wissen: Es gibt zwei sehr unterschiedliche Wege dorthin, mit verschiedenen Anforderungen, verschiedenen Kosten und verschiedenen Fristen. Wer den falschen wählt oder zu lange wartet, riskiert den Schutz ganz. Dieser Artikel erklärt, wann ein Patent sinnvoll ist, wann ein Gebrauchsmuster die bessere Wahl ist und wie Sie in 48 Stunden eine fundierte Ersteinschätzung bekommen, bevor Sie in eine Anmeldung investieren.



Der entscheidende Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster auf einen Blick


Beide Schutzrechte schützen technische Erfindungen. Beide gelten ab dem Anmeldetag. Aber sie funktionieren sehr unterschiedlich.


Ein Patent ist das stärkere Schutzrecht. Es wird vom Deutschen Patent- und Markenamt auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Wer ein erteiltes Patent hat, hat ein geprüftes Recht, das vor Gericht auf deutlich solideren Beinen steht als ein ungeprüftes Schutzrecht. Die Kehrseite: Das Prüfungsverfahren dauert in der Regel zwei bis vier Jahre. Und es ist aufwendig.


Ein Gebrauchsmuster ist das schnellere und günstigere Schutzrecht. Es wird ohne inhaltliche Prüfung eingetragen, hat eine maximale Schutzdauer von zehn Jahren und schützt technische Erfindungen in Deutschland. Wegen seiner Einfachheit wird es in der Praxis auch als deutsches Gebrauchsmuster oder umgangssprachlich als kleines Patent bezeichnet.


Wer schnell schützen und dabei Kosten sparen will, greift oft zuerst zum Gebrauchsmuster. Wer langfristigen, geprüften Schutz auf einem wichtigen Markt anstrebt, kommt an einem Patent nicht vorbei.



Wann ein Gebrauchsmuster die richtige Wahl ist


Das Gebrauchsmuster hat in der Praxis drei konkrete Stärken.

  • Schnelle Prioritätssicherung: Wer eine Erfindung entwickelt hat und Angst vor einem Wettbewerber hat, der dasselbe entdecken könnte, kann mit einem Gebrauchsmuster innerhalb weniger Wochen ein eingetragenes Schutzrecht haben. Der Anmeldetag gilt dabei als Prioritätsdatum.

  • Günstiger Einstieg: Die Amtsgebühren für eine Gebrauchsmusteranmeldung liegen deutlich unter denen eines Patents. Für Unternehmen, die noch nicht sicher sind, ob eine Erfindung kommerziell relevant genug für ein vollständiges Patentverfahren ist, ist das Gebrauchsmuster ein kosteneffizienter erster Schritt.

  • Abzweigung aus einer Patentanmeldung: Wer bereits eine Patentanmeldung eingereicht hat, kann daraus ein Gebrauchsmuster abzweigen und so parallel kurzfristigen Schutz sichern, während das Patentverfahren läuft.


Was das Gebrauchsmuster nicht kann: Es schützt nicht in anderen Ländern, hat keine erfinderische Höhe als formale Voraussetzung, schützt keine Verfahrenserfindungen und gibt im Streitfall weniger Rückendeckung als ein geprüftes Patent. Wer im Verletzungsfall klagt, muss die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters selbst darlegen.



Wann ein Patent unverzichtbar ist

Ein Patent ist die richtige Wahl, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Erfindung ist technisch substanziell, der Markt ist groß genug, um die Kosten zu rechtfertigen, und der Schutz soll langfristig und gerichtsfest sein.


Das gilt vor allem in Branchen, in denen Patentportfolios aktiv genutzt werden: Maschinenbau, Medizintechnik, Elektronikhersteller, Chemieindustrie. Hier sind eingetragene Patente nicht nur Schutz, sondern auch Verhandlungsgrundlage gegenüber Lizenznehmern und Investoren.


Ein Patent in Deutschland schützt zunächst nur in Deutschland. Wer europäischen Schutz will, meldet beim Europäischen Patentamt an. Wer internationalen Schutz anstrebt, nutzt das PCT-Verfahren der WIPO. Beides ist teurer und aufwendiger als eine nationale Anmeldung, aber für Unternehmen mit internationalem Geschäft in der Regel notwendig.


Die häufigsten Fehler, die Unternehmen machen

  • Zu früh reden, zu spät anmelden: Wer seine Erfindung öffentlich vorstellt, auf einer Messe zeigt oder mit einem Kooperationspartner teilt, bevor eine Anmeldung eingereicht ist, riskiert den Schutz. Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht verlangen Neuheit. Eine Veröffentlichung vor der Anmeldung kann den Schutz verhindern. Beim Gebrauchsmuster gibt es eine sechsmonatige Schonfrist für eigene Veröffentlichungen, beim Patent nicht.

  • Erst anmelden, dann recherchieren: Viele Unternehmen investieren in eine Anmeldung, ohne vorab zu prüfen, ob vergleichbare Schutzrechte bereits existieren. Das kann dazu führen, dass das Schutzrecht später für nichtig erklärt wird oder der Schutzbereich so eingeengt wird, dass er keinen praktischen Nutzen hat.

  • Zu lange warten: Das Prioritätsprinzip gilt im Patentrecht weltweit. Wer zuerst anmeldet, hat Vorrang. Wer wartet, riskiert, dass ein Wettbewerber die Priorität sichert.



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Häufige Fragen zu Patent und Gebrauchsmuster


Kann ich ein Gebrauchsmuster in ein Patent umwandeln?

Eine direkte Umwandlung gibt es nicht. Wer eine Gebrauchsmusteranmeldung einreicht, kann darauf basierend eine separate Patentanmeldung einreichen. Das ist eine häufig genutzte Strategie, um zunächst schnell zu schützen und gleichzeitig eine vollständige Patentprüfung einzuleiten.


Wie lange dauert eine Gebrauchsmusteranmeldung?

In der Regel wenige Wochen. Da das DPMA keine inhaltliche Prüfung vornimmt, wird das Gebrauchsmuster nach formaler Prüfung eingetragen. Der Schutz gilt ab dem Anmeldetag, die Eintragung selbst erfolgt deutlich schneller als bei einem Patent.


Schützt ein deutsches Patent auch im Ausland?

Nein. Ein beim DPMA erteiltes Patent schützt ausschließlich in Deutschland. Wer europäischen Schutz will, meldet beim Europäischen Patentamt in München an, dessen Prüfungsverfahren für die teilnehmenden Vertragsstaaten gilt. Für weltweiten Schutz steht das PCT-Verfahren zur Verfügung, das eine internationale Anmeldung mit anschließender nationaler Phase in den gewählten Ländern ermöglicht.


Was kostet eine Patentanmeldung?

Das hängt stark vom Umfang der Erfindung und dem angestrebten Schutzraum ab. Als grobe Orientierung: Eine nationale Patentanmeldung beim DPMA mit anwaltlicher Begleitung beginnt bei mehreren tausend Euro, eine europäische Anmeldung beim EPA deutlich darüber. Hinzu kommen Jahresgebühren während der Laufzeit. Vor einer Anmeldung sollte geklärt sein, ob die Erfindung schutzfähig ist und ob der Markt die Investition rechtfertigt. Genau das leistet IP SpeedSearch.

 
 

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